Archive for the ‘Gerichtsentscheide’ Category

100 Millionen ergaunert und in Genf versteckt, jetzt von Interpol gesucht

Thursday, June 2nd, 2011

Bei der Bank Merrill Lynch in Genf versteckte ein US-Grossbetrüger 15 Millionen Dollar. Die Gelder sind zurück, er aber wird international gesucht. Mit gefälschten Antivirus-Programmen haute seine Bande eine Million Computer-Benutzer übers Ohr. von Christian Bütikofer

Die Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom 1. Juni tönt unspektakulär: «Gestützt auf ein US-Rechtshilfeersuchen […] wurde die Herausgabe von rund 15 Mio. US-Dollar angeordnet. Die Vermögenswerte […] werden den Geschädigten einer gross angelegten Betrügerei mit gefälschter Software zurückerstattet.»

Was amtlich nüchtern daherkommt, ist Teil einer internationalen Betrugsgeschichte, die 2002 ihren Lauf nahm und in der neben Softwarepiraterie auch die millionenfache Täuschung von Internet-Benutzern durch falsche Antivirus- und Sicherheitssoftware von zentraler Bedeutung war. Dies zeigen über tausend Seiten Untersuchungsakten, die az vorliegen.

Hauptfiguren sind der Amerikaner Shaileshkumar Jain (41), genannt Sam Jain, der Schwede Björn Daniel Sundin (32) und der kanadische Jurist Marc Gerard D’Souza. Die ersten zwei stehen auf der Fahndungsliste von Interpol.

Gefälschte Software «Made in China»

Jain sorgte bereits in der ersten Internet-Blase in den 90ern für Furore. Danach wollte er selbständig durchstarten und liess dazu die Firma Inventive Marketing, Inc. im mittelamerikanischen Staat Belize gründen. Mit aggressivem Marketing im Web lockte er Kunden auf Webseiten, die gefälschte Antiviren-Software von Symantec anbot, die er in China besorgte. Nicht lange und der Software-Gigant reichte gegen Jain Klage ein.

Bereits 1991 wegen Betrugs verurteilt

Probleme mit der Justiz waren sich Jain und Sundin gewöhnt. Bereits 1991 wurde Jain in Kalifornien wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt. Sundin musste sich 2000 in Arzizona wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor dem Richter verantworten.

Während Jain die Symantec-Klage am Hals hatte, seilte er sich in die brasilianische Stadt Rio de Janeiro ab. Von dort koordinierte er mit seinen Kumpanen den nächsten Coup: Anstatt gefälschte Antiviren-Software zu verkaufen, programmierten sie die Programme gleich selber.

Gefälschte Windows-Meldungen

Ihre Produkte, die sie mit Namen wie «Winfixer» tauften, hatten im Unterschied zur Konkurrenz aber einen kleinen Unterschied: Sie erkannten auf den Computer der Getäuschten keine Viren, es handelte sich allesamt um Falschmeldungen.

Richtig ausgeklügelt war die Methode, wie die Internet-Nutzer überhaupt aufs nutzlose Produkt aufmerksam gemacht wurden: Mit Gefahren-Meldungen die als so genannte Pop-Ups (sich beim Surfen auf eine Website selbstständig öffnende Browserfenster) wurde den Benutzern vorgetäuscht, ihre Computer seien mit Viren infiziert. Um das Problem zu beheben, müssten sie nur eine spezielle Software wie «Winfixer» kaufen und installieren.

Angst einjagen und abkassieren: Mit vorgeblicher Sicherheits-Software wird weltweit viel Geld ergaunert

Angst einjagen und abkassieren: Mit vorgeblicher Sicherheits… (PDF)

Spam und Computer-Einbrüche

Neben dieser Methode wandten die Betrüger auch Massen-E-Mail-Versand (Spam) an. Daneben platzierten sie durch illegale Hackermethoden so genannte Ad-Ware auf den Rechnern von Privatpersonen. Das hatte zur Folge, dass auf den so infizierten Rechnern plötzlich ein Werbefenster mit den bekannten falschen Viren-Alarmen auftauchte.

Solche Methoden werden von Computer-Sicherheits-Experten als «Scareware» (Angstmacher-Ware) genannt. Praktisch jeder seriöse Antiviren-Hersteller listet solch falsche Anti-Virus-Tools als Schädlinge in seiner Datenbank und entfernt sie bei einem Viren-Check.

Kreditkartendaten offen im Web

Der deutsche Antiviren-Experten Dirk Kollberg von McAfee konnte die Aktivitäten der Bande dank einer Sicherheitslücke während längerer Zeit detailliert mitprotokollieren und wurde von den Behörden später dazu in Frankfurt am Main vernommen.

Mit der Sicherheit hatte die Bande auch sonst so ihre Probleme: Während geraumer Zeit lagen tausende Kreditkartendaten ihrer Opfer offen im Internet.

Eine grosse Herausforderung für die Betrügerbande war, wie sie das Problem der Zahlung lösten. Die Software wurde von den Opfern immer per Kreditkarte bezahlt. Als die merkten, was für einen Schrott sie da gekauft hatten, wollte viele ihre Kreditkartenbuchung rückgängig machen.

Obwohl dies noch lange nicht alle taten, generierten sie damit jeweils tausende von Stornierungen, was den Betrügern bei den Zahlungsabwicklern jeweils grossen Ärger brachte. Als sie in den USA nicht mehr salonfähig waren, behalfen sie sich mit Dienstleistern in Bahrain, Dubai, Singapur und versuchten es auch in Holland.

Die FTC nimmt sich dem Fall an

Die Masche mit den gefälschten Anti-Viren-Programmen führte dazu, dass tausende Reklamationen bei der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) eingingen. Nicht lange, und die Beamten nahmen sich den Brüdern an. Während ihrer Ermittlung sammelten die Beamten mehr als 21’000 Seiten Beweismaterial und kommen zum Schluss, dass die Bande mit ihren Aktivitäten mindestens 100 Millionen Dollar generierte.

Die FTC-Beamten stiessen während ihren Ermittlungen auf ein unglaubliches Firmen- und Bankkonten-Netz, verteilt auf die ganze Welt (siehe Box).

Um ihre richtige Identität vor Geschäftspartnern zu verbergen, nutzten die Täter mehrere Pseudonyme und agierten durch verschiedene Firmen, die zum Teil nicht existieren.

Merrill Lynch-Banker halfen wissentlich beim Betrug

Fälschungen standen auch am Anfang der Schweizer-Spur. Um die Gelder der amerikanischen Opfer (60 Prozent der Kunden stammten aus USA/Kanada, 40 aus dem Rest der Welt) in sichere Geldhafen zu transferieren, wurde das Geld über mehrere Transfers zu Merrill Lynch nach Uruguay verschoben. Dort gründete Sam Jain dank der geklauten Unterschrift und weiteren persönlichen Daten eines seiner früheren Angestellten die Société Financiera Volturno SA sowie die Rivonal Corporation SA.

Dabei arbeiteten ihm mehrere Merrill Lynch-Banker zu, die über die gefälschten Daten bestens Bescheid wussten. Während der FTC-Ermittlungen wurden sie vom Institut gefeuert. In Uruguay nahm Jain die Hilfe von Anwalt Federico Ponce de León sowie dessen Vater Walter Ponce de León in Anspruch und ein Konto bei Merrill Lynch in Genf wurde eröffnet. Mit der Zeit sammelten sich dort zwischen 15 und 18 Millionen Dollar an.

Die guten Dienste der Schweizer Anwälte

2008 blockierte die Schweiz wegen Verdachts auf Geldwäscherei das Konto und entsprach einem Rechtshilfegesuch der USA. Doch das wollte Jain nicht einfach so auf sich sitzen lassen. Die Genfer Rechtsanwälte Saverio Lembo und Anne Valérie Julen Berthod von Bär & Karrer versuchten die Rücküberweisung der Millionen in die Vereinigten Staaten während Jahren zu verhindern. In dieser Zeit befand sich Sam Jain schon lange auf der Flucht: Als er 2009 vor einem US-Gericht hätte erscheinen sollen, liess er sich nie mehr blicken.

Die Behörden vermuten ihn in der Ukraine. Sein Kumpel Sundin hält sich gemäss den Behörden in Schweden auf. Marc Gerard D’Souza hat sich mit der FTC verglichen: Er zahlte über 8 Millionen Dollar Wiedergutmachung.

Entscheid Bundesstrafgericht: RR.2009.159

Das Firmen- und Konten-Geflecht

Firmen gründeten die Täter unter anderem in Anguilla, Panama, Belize, USA, Uruguay, Niederlande, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, Philippinen, Kanada, Britische Jungferninseln, Ukraine, Argentinien, Indien, Grossbritannien, Brasilien.

Konten unterhielten die Gauner etwa bei Merrill Lynch, HSBC Bahrain, ABN Amro, Standard Chartered Bank, Bank of Bahrain and Kuwait BSC, Bahrami Saudi Bank BSC, Emirates Bank, United Overseas Bank Singapore, Citibank, DBS Bank Ltd., HSBC Jersey, UBS Schweiz (Zürich Höngg, Bankkonti 836.360.60W, 836.360.L1 G bei Berater Thomas M.), Chinatrust (Philis) Commercial Banking Corp., Rizal Commercial Banking Corp., ING Bank, Royal Bank of Canada, Bank of Nova Scotia, Bank of Montreal, TD Canada Trust, HSBC Kanada, Fleet Bank.

© az Aargauer Zeitung 2011; 02.06.2011

Öl-Baron gewinnt Klage in der Schweiz

Wednesday, October 27th, 2010

Millionenerbe Micael Gulbenkian hat eine Klage gegen die hier ansässige Ölfirma Heritage Petroleum gewonnen. Dort wurde er 2006 als CEO geschasst. von Christian Bütikofer

Micael Gulbenkian hat erfolgreich gegen seinen früheren kanadischen Arbeitgeber Hertiage Petroleum geklagt, berichtet «Africa Intelligence». Von 2003 bis 2006 war er deren CEO und residierte in St. Gallen.

Heritage ist im Ölgeschäft involviert, unter anderem im Irak, Afrika und ehemaligen Sowjet-Republiken. Im Tessin betreibt die Gruppe den Ableger «Heritage Oil & Gas (Switzerland) SA».

Fast 8 Millionen Franken als Entschädigung

Gulbenkian verklagte die Firma wegen den Bedingungen seines Abgangs – mit der erfolgreichen Klage könnte er laut «Africa Intelligence » knapp 8 Millionen Schweizer Franken geltend machen.

Micael Gulbenkian streitet sich auch in Kanada mit der Firma um Geld, das er in seine liechtensteinische Ogimatech überwiesen sehen möchte.

Gulbenkian ist der Enkel des armenisch-stämmigen Traders Calouste Sarkis Gulbenkian, der zu Beginn der irakischen Ölindustrie in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts ein Vermögen machte und sich später bis zu seinem Tod in Portugal niederliess.

© az Aargauer Zeitung, 27.10.2010

Tamedia entliess Tagi-Redaktor missbräuchlich

Monday, July 19th, 2010

Als Tamedia vor einem Jahr ein Drittel der Belegschaft des Tages-Anzeigers entliess, stellte sie auch Redaktor Daniel Suter vor die Tür. Suter war Präsident der Tages-Anzeiger-Personalkommission (Peko). Er war der oberste gewählte Vertreter der gesamten Redaktion. Die Peko verhandelte mit Tamedia über einen Sozialplan, der die von der Massenentlassung Betroffenen unterstützen sollte.

Während dieser Verhandlungen hatte die Tamedia dem Peko-Präsidenten Suter Ende Mai 2009 das Arbeitsverhältnis auf Ende Oktober gekündigt. Es traf ihn wie praktisch alle Journalisten, die gegen die 60 Jahre gingen in diesem Haus. Suter arbeitete 22 Jahre lang für den TA und leitete die Arbeitnehmer-Vertretung seit der Gründung 2005.

Suter liess sich das nicht gefallen und klagte vor dem Zürcher Arbeitsgericht. Er machte eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend. Nun hat das Arbeitsgericht die Klage gutgeheissen und erklärte die Kündigung als missbräuchlich.

Das Gericht stellt fest, dass Tamedia die Kündigung ausgesprochen habe, obwohl sie wusste, dass Suter in seiner damaligen Stellung als Präsident der Personalkommission (Peko) unter besonderem Kündigungsschutz stand. Die wirtschaftlichen Gründe könnten bei einer solchen Kündigung nicht als “begründeten Anlass” angeführt werden.

Tamedia muss Suter eine Entschädigung im Umfang von drei Monatslöhnen sowie eine reduzierte Prozessentschädigung von 4’304 Franken zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

100 Franken in zwei Sekunden

Monday, July 5th, 2010

Michel K. macht gerne «spontane Sachen». Seine Abzocktour in der Schweiz aber dürfte eher planmässig orchestriert worden sein. Der 21-jährige gründete Ende 2009 die ZFI GmbH in Cham. Im März meldeten sich in Konsumentenforen diverse Personen mit seltsamen Telefonrechnungen: Innerhalb weniger Sekunden wurden ihnen fast 100 Franken für die Mehrwertnummer 0901 900 880 verrechnet.

Viele Leute berichteten, diese Nummer nie gewählt zu haben. Und mehrere gaben an, zu diesem Zeitpunkt nicht einmal zu Hause gewesen zu sein. Die Nummer sei von einem «Lebensberatungs-Institut» benutzt worden, berichtete der «Kassensturz». Es war die ZFI.

Swisscom: Computer gehackt?

Den Schaden durch K. «Lebensberatung» der besonderen Art hatte die Swisscom. Pressesprecher Olaf Schulz bestätigt gegenüber der «az Aargauer Zeitung», dass davon rund hundert Kunden betroffen waren.

Swisscom veranlasste sofort die Sperrung sämtlicher Zahlungen an ZFI, sperrte die Nummer und schrieb allen Geschädigten den Betrag gut.

Wie war das überhaupt möglich, per Anruf sofort abzukassieren? Swisscom-Sprecher Olaf Schulze meint: «Mit grosser Wahrscheinlichkeit wurden die Anrufe mit missbräuchlicher Absicht auf der Infrastruktur von Swisscom oder von Dritten aus einer Swisscom-Zentrale heraus getätigt.»

Mit anderen Worten vermutet Swisscom: Entweder hatte Ks. Umfeld Hilfe von innen oder aber seine Entourage missbrauchte die Infrastruktur Swisscoms, etwa mit Hacker-Methoden. In jedem Fall dürfte die Aktion ein rechtliches Nachspiel haben. Dazu wollte sich Schulze aber nicht äussern.

Polizei Liechtenstein schlägt Alarm

Nach der Nummern-Episode folgt jetzt Jungunternehmer K.s nächster Streich: Er mischt im klassischen Adressbuchschwindel mit. Seit mehreren Monaten verschickt er in Liechtenstein an Unternehmen Formulare mit der Aufschrift «Zentraler Firmenindex Fürstentum Liechtenstein» und den Landesfarben vom Ländle.

Wer auf den Trick hereinfällt und meint, das Formular komme vom offiziellen Handelsregister, ist knapp 380 Franken los. Die Landespolizei Liechtenstein warnt inzwischen offiziell vor Ks. Bauernfängerei.

Für die Masche benutzt er die Website Zefix.li, deren Name täuschend ähnlich ist, wie die zentrale Webseite aller Schweizerischen Handelsregister Zefix.ch.

Die Liechtensteiner-Website half ihm J. F. aufzusetzen. Auch praktisch alle dort herunterladbaren Formulare des Pseudo-Handelsregisters verfasste er.

Spuren in Facebook gelöscht

Als ihn diese Zeitung darauf ansprach, meinte F.: «Das ist ja der Hammer!» Für ihn ist das alles ein grosses Missverständnis. Er sei nicht für diese Firma verantwortlich sondern habe nur die Webseite für K. erstellt. Er habe mit dieser Tätigkeit nichts zu tun. «Das passt mir nicht», meinte er gegenüber der «az Aargauer Zeitung», dass sein Name mit diesem Geschäftsmodell in Verbindung gebracht werde.

Kurz nachdem die AZ F. kontaktierte, löschte er in Facebook die Verbindung zu Kollege K. Denn Recherchen zeigten, dass er und K. ziemlich gute Freunde waren.

Autoschilder für 100’000 Franken

F. kam letztes Jahr in der Schweiz zu einiger Prominenz: Er betreibt mit einer Liechtensteiner Firma ein Auktionsportal, bei dem Autoschilder mit tiefen Nummern ersteigert werden können. «Wir haben monatlich 180’000 Besucher» sagte er «20 Minuten» und hielt den Preis von 99’999 Franken fürs Autoschild «SH 1» für «vollkommen realistisch». Die Experten von WebTrafficAgents weisen für die Seite wenig mehr als 7500 Klicks pro Monat aus.

Offenbar hat Michel K., der sich nun auch «von Rosenberg» nennt, mit seinen irreführenden Zahlscheinen grossen Erfolg. Denn schon bald suchte er Verstärkung: Die telefonische Betreuung seiner «Kunden» durfte eine «junge Studentin oder Dame» übernehmen.

Sein Geschäftsmodell steht auf äusserst schwachen Beinen: Das Bundesgericht in Lausanne urteilte, dass solche Zahlscheine gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen.

K. weist alle Vorwürfe zurück

K. äusserte sich gegenüber der «az Aargauer Zeitung», dass sein Firmenindex einen Mehrwert gegenüber dem offiziellen Register von Liechtenstein biete. Daher distanziere er sich von dem Vorwurf, der Eintrag sei «wertlos». Auch den Vorwurf, seine Formulare würden eine täuschende Ähnlichkeit mit den Liechtensteinischen Behörden aufweisen, lässt er nicht gelten.

Zu weiteren Fragen dieser Zeitung wollte K. keine Stellung nehmen.

Mehr: Bundesgerichtsurteil

Poker Casino umgeht Verbot mit Coop-Gutscheinen

Thursday, June 10th, 2010

Trotz Verbot bietet das Swiss Poker Casino im Kanton Schwyz seinen Kunden weiterhin Pokerrunden an. Mit Gratisteilnahmen und Coop-Gutscheinen versucht es das Poker-Verbot zu umgehen. Coop weiss nichts von der besonderen Ehre und unterstützt die Aktion nicht.

Christian Bütikofer

Das Bundesgericht in Lausanne verbietet gewerbliche Pokerspiele für Casinos, die nicht staatlich lizenziert sind. Das beeindruckt Markus Blöchliger-Bortolini vom Swiss Poker Casino in Siebnen wenig. Auf der Website kündet er an: «Wir werden ab sofort wieder Pokerturniere anbieten.»

Nach wie vor wird es dort Gewinne geben, die Teilnahme sei kostenlos. Mit dem Kniff der Kostenlosigkeit versucht Blöchliger-Bortolini die Rechtsprechung aus Lausanne zu umgehen.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) wird sich das neue Geschäftsmodell der Swiss Poker AG genau anschauen, meinte ESBK-Untersuchungschefin Andrea Wolfer.

«Wir fördern das nicht und unterstützen das nicht»

Als Gewinne bringt Blöchliger-Bortolini Coop-Gutscheine unter die Spieler. Sobald weitere rechtliche Fragen abgeklärt worden seien, werde man versuchen, die Gutscheine mit Bargeld zu ersetzen, sagte er der «Zürichsee-Zeitung». Denise Stadler von der Coop-Pressestelle in Basel meinte gebenüber a-z.ch, dass zwischen Coop und Blöchliger-Bortolinis Firma keine Zusammenarbeit bestehe: «Wir fördern das nicht und unterstützen das nicht.»

Und sie meint weiter: Coop verkaufe gar keine Gutscheine mehr sondern so genannte Geschenkkarten. Und für die gebe es kein Geld.

Markus Blöchliger-Bortolini kennt sich seit Jahren bestens aus, wenns um Geschäfte im Graubereich geht: Mit seiner B und P Dienstleistungen GmbH zockte er in der Schweiz massenhaft bei Unternehmen mit Adressbuchformularen ab. Mit geschickten Formulierungen verschleierte er den horrenden Preis von über 800 Franken im Kleingedruckten.

Wer darauf hereinfällt und die «Offerte» für einen Eintrag auf eine Webseite unterschrieb, bei dem versuchte Blöchliger-Bortolini dann mit einer eigenen Inkassofirma das Geld einzutreiben.

© Aargauer Zeitung Online, 04.06.2010

Pokerverbot ärgert Adressbuchschwindler

Wednesday, June 2nd, 2010

Professionelles Pokern ist nur noch in den 19 konzessionierten Schweizer Spielbanken erlaubt. Dies hat das Bundesgericht entschieden: Gewerbliche und öffentliche so genannte «Texas Hold’em»-Turniere dürfen nur noch von Spielbanken angeboten werden, die über eine Lizenz des Bundes verfügen. Nicht öffentliche «Texas Hold’em»-Pokerspiele im Freundes- oder Familienkreis sind weiterhin legal.

Bundesgericht: Pokern ist ein Glücksspiel

Das Bundesgericht musste entscheiden, ob sogenannte «Texas Hold’em»-Pokerturniere als Glücks- oder als Geschicklichkeitsspiele gelten. Der Unterschied ist darum wichtig, weil Glücksspiele  dem Spielbankengesetz unterstehen und nur mit einer Konzession gewerblich betrieben werden dürfen.

Geschicklichkeitsspiele aber fallen in die Zuständigkeit der Kantone und sind in der ganzen Schweiz auch nicht-konzessionierten Betrieben erlaubt.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hatte «Texas Hold’em»-Pokerturniere im Dezember 2007 als Geschicklichkeitsspiele eingestuft, was das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2009 bestätigte. Dies hatte zur Folge, dass private Poker-Casinos in der Schweiz wie Pilze aus dem Boden schossen.

Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gelangte der Schweizer Casino Verband ans Bundesgericht – und hatte Erfolg. Es kippte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B-517/2008) vom 30. Juni 2009.

Untaugliche Tests vom ESBK

Interessant ist die Begründung des Bundesgerichts: Es hielt fest, dass die ESBK zwar durchaus befugt ist, als Fachinstanz zu prüfen, ob ein Spiel als Glücksspiel oder als Geschicklichkeitsspiel gilt. Aber die von ihr durchgeführten Test-Spielreihen seien nicht geeignet gewesen, zu belegen, dass bei den geprüften «Texas Hold’em»-Pokerturnieren die Geschicklichkeitselemente die Zufallselemente des Spieles überwiegen.

Die ESBK hat unterdessen fast alle Einträge zum Thema von der Website gelöscht – dank Google findet man die Seiten aber nach wie vor.

Aus für hunderte Firmen und Personen

Neben hunderten anderen ging auch Martin Blöchliger-Bortolini alias Martin Bortolini unter die Texas-Poker-Spieler. Er ist einer der bekanntesten Schweizer Adressbuchschwindler: Mit Firmen wie der B und P Dienstleistungen GmbH zockten er und sein Kumpan Marc Peter Christoffel Jahr für Jahr mit kostenpflichten «Gratis»-Einträgen für Branchenbücher Unternehmer ab und verdienten sich damit eine goldene Nase.

Martin Blöchliger-Bortolini gründete auch die Swiss Poker AG, die in Pfäffikon ebendiese «Texas Hold’em»-Turniere «täglich» veranstaltet.

Mit dem aktuellen Bundesgerichtsurteil dürfte für Blöchliger-Bortolinis Entourage diese Geschäftsdiversifizierung nun wegfallen. In der «Zürichsee-Zeitung» lässt er sich am 3. Juni vernehmen:

«Die Fristlosigkeit des Entscheids hat uns alle sehr überrascht. Für die Mitarbeiter ist das eine überaus tragische Entwicklung.» Blöchliger gibt sich kämpferisch und betont, dass bis anhin die Bewilligung für seinen Betrieb nicht widerrufen worden sei. Klar sei, dass man den Entscheid des Bundesgerichts als letzte Instanz nicht anfechten könne. Es bleibe höchstens der Gang vor den Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg. Schliesslich könne einem niemand das Recht auf das Pokerspiel absprechen.
Coop-Gutscheine statt Geld

Der Gang nach Strassburg? Da bin ich mal gespannt, wann Markus Blöchliger-Bortolini fürs Menschenrecht aufs Pokerspiel klagen wird.
Wahrscheinlich versucht er aber eher eine andere, billigere Methode: Die Suche nach Lücken im Gesetz.

Denn für sein Pokercasino bedeute der Bundesgerichtsentscheid nicht das definitive Aus, sagte er der «Zürichsee-Zeitung» heute. Und  gibt gleich bekannt, wie er das Gerichtsurteil umgehen will:

Der Spieler müsse für die Teilnahme am Turnier nichts zahlen. Mittels Sponsoren würden Preisgelder aufgetrieben, die der Sieger in Form von Coop-Einkaufsgutscheinen erhalte. Sobald weitere rechtliche Fragen abgeklärt worden seien, werde man versuchen, die Gutscheine mit Bargeld zu ersetzen.

Interessant dürfte sein, was Coop zu dieser kreativen Idee meint. Im Laufe des Tages dürfte ich bald mehr wissen.

Bundesgerichtsentscheid 2C_694/2009

Bundesverwaltungsgericht Zwischenentscheid 18. März 2008

Bundesverwaltungsgerichtsentscheid (B-517/2008)

Fall Nef: Journalisten erhalten Akteneinsicht

Monday, May 31st, 2010

Einige Zürcher Gerichte mauerten und mauerten – doch es nützte nichts. Der«Beobacher» und die «Weltwoche» erhalten Einsicht in die Einstellungsverfügung im Fall Nef.

Der ehemalige Schweizer Armeechef Roland Nef stürzte über eine unappetitliche Geschichte, die die Sonntagszeitung publik machte und in vielen Medien hohe Wellen schlug. Nefs Ende als Armeechef besiegelte auch die Zukunft von Bundesrat Samuel Schmid – er trat kurz darauf zurück.

Während den Enthüllungen drängte sich auch der Verdacht auf, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft Nef begünstigt hatte, als sie ein Strafverfahren gegen ihn einstellte.

Justizposse beendet

Genau das wollten «Beobachter» und «Weltwoche» aufklären, sie verlangten darum Akteneinsicht in die Einstellungsverfügung. Der zuständige Staatsanwalt hiess das Gesuch gut, die Oberstaatsanwaltschaft untersagte danach aber die Einsicht auf Intervention Nefs hin.

Danach gelangten die beiden Medien an das Verwaltungsgericht. Dieses erklärte sich für unzuständig und schob den Fall ans Obergericht ab. Und man ahnt es schon: Auch das Obergericht wollte die Beschwerden nicht behandeln.

Erst nach einem Machtwort des Bundesgerichts, ging es weiter: Das Verwaltungsgericht musste die Sache behandeln. Das hat es nun getan und im Sinne der Medien entschieden, schreibt Beobachter-Redaktor Dominique Strebel. Er erklärt, warum:

„An der Klärung der Vorwürfe besteht ein gewichtiges Interesse – zumal die Vorwürfe zumindest nicht abwegig erscheinen“, halten die Richter fest. Die privaten Interessen Nefs an Geheimhaltung würden hingegen nicht schwer wiegen.

Bundesgericht: «Нет!» für «Russisch-Inkasso»

Friday, May 14th, 2010

Ermatingen, Triboltingen, Tägerwilen, Kreuzlingen – solche Thurgauer Dörfer mit Grenzanschluss zu Deutschland sind beliebt.

Besonders bei deutschen Geschäftsmännern, die in ihrem Land dubiose Geschäfte tätigen, sich der dortigen Rechtssprechung aber durch Schweizer Wohnsitz entziehen wollen.

Räuberische Erpressung und Körperverletzung

Diese Strategie ist jetzt bei einem nicht ganz aufgegangen – er spezialisiert sich auf «Russisch Inkasso». So meldet die Schweizerische Depeschenagentur (SDA):

2008 verwehrte das Thurgauer Migrationsamt dem Deutschen eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung für Selbständige. Zuvor hatte das Amt Abklärungen getätigt und herausgefunden, dass der Mann mehrfach vorbestraft ist, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung im Rahmen einer Geldeinforderung.

Im Internet preist der Deutsche seine Inkassodienstleistungen mit den Worten an, Forderungen «auf russische Art mit einem Team aus Moskau» einzutreiben. Bei zahlungsunwilligen Schuldnern könne er so «einen unbezähmbaren Ruckzahlungswunsch wecken».

Der Deutsche apellierte gegen den negativen Bescheid aus dem Thurgau und ging bis nach Lausanne vors Bundesgericht.

Schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Die Meldung ging so ziemlich bei jedem Verlag ein. So berichtete etwa die NZZ, dass das Bundesgericht die Beschwerde des «Russisch Inkasso»-Experten auch deshalb abwies, weil seine bisherigen strafrechtlichen Verurteilungen eine schwere und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz darstellt.

Da er weder privat noch geschäftlich in der Schweiz verwurzelt sei, dürfte ihm eine Rückkehr nach Deutschland nicht schwerfallen, meinte das Bundesgericht.

Verschiedene Domains registriert

Sucht man in Google nach dem «unbezähmbaren Rückzahlungswunsch» aus dem Thurgau, dann gibts nur eine Adresse: die ZAK Inkasso Group Corp. Europa. Auf einen Thomas Schmidt sind zahlreiche Webseiten wie etwa 1a-inkasso.com oder geld-eintreiber.de registriert.

Die ZAK Inkasso Group Corp. logiert in Kreuzlingen gleich an der deutschen Grenze:


Größere Kartenansicht

Das Bundesgerichts-Urteil hat die Nummer 2C-596/2009 und wurde am 23.04.2010 gefällt.

Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor

Tuesday, May 11th, 2010

Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht – und verlor. Recherchen der Aargauer Zeitung zeigen: Hewer gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient.

Christian Bütikofer

Der gebürtige Deutsche Patrick O. Hewer (40) betreibt so genannten «Adressbuchschwindel»: Seit Jahren verschickt er von der Schweiz aus vornehmlich an deutsche Unternehmen irreführende Formulare für einen Eintrag in verschiedene Adressbücher. Dabei täuscht er geschickt vor, die Einträge seien gratis.

Im Kleingedruckten versteckt sich dann die Hauptsache: Das Formular ist eigentlich ein «Vertrag». Dazu kostet er horrende 1000 Franken für zwei Jahre und ist im Vergleich mit seriösen Branchenverzeichnissen völlig überrissen. Weigern sich die Geneppten zu zahlen, droht ihnen Patrick Oliver Hewer frech mit Klagen.

«Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee»

Einem Solothurner Lehrer warf Hewer vor, ihn im Internet zu verunglimpfen. Er verklagte ihn und wollte ihm verbieten, Begriffe wie «Adressbuchbetrüger» oder «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» zu gebrauchen.

Hewer verlor auf der ganzen Linie, das Solothurner Obergericht gab dem Lehrer in allen Punkten Recht. Das 14-seitige Urteil liegt der Aargauer Zeitung vor. Es ist rechtskräftig, wie Hewers Anwalt bestätigte. Gegenüber der AZ wollte Hewer keine Stellung nehmen.

Gegen den Solothurner strengte Hewer zusätzlich ein Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung an. Es ist noch hängig.

Unglaubwürdige Behauptungen

Vor dem Richter liess Patrick Oliver Hewer seinen Anwalt erklären, er halte die Standesregeln des Schweizerischen Adressbuchverbandes SADV ein. Dieser Verband nimmt nur seriöse Adressbuch-Unternehmen auf. Leider könne er dort aber nicht Mitglied werden, weil er sich hauptsächlich in Deutschland geschäftlich betätige.

Die Richter sahen dies allerdings anders und liessen sich von Hewers Argumenten nicht überzeugen. Das Solothurner Obergericht stützte sich bei der Beurteilung der Klage auch auf einen wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts von 2007. Es hat den Begriff «Adressbuchmafia» in einem ähnlichen Fall für nicht unnötig verletzend befunden.

Thurgau als Hinterhof für Millionen-Abzocke

Recherchen der Aargauer Zeitung zeigen: Hewer ist seit Jahren mit seinen Formularen unterwegs. Die Schweiz nutzt er sei mindestens 2006 als Rückzugsgebiet für die Gaunereien in Deutschland. In Sichtweite des deutschen Rheinufers schlug er im thurgauischen Ermatingen seine Zelte auf, jetzt hat er sich im Nachbardorf ein Haus gekauft.

Von dort betreibt er mit seinen ebenfalls im Thurgau lebenden deutschen Kumpanen Doris Fraccalvieri (42) und Albert Grünbeck (47) Unternehmen, die sich vor allem auf eins spezialisieren: Adressbuchschwindel im grossen Stil. Drei der Unternehmen stehen in Kreuzlingen, gleich an der deutschen Grenze.

Offenbar brummt der Laden: In einem dritten Gerichtsverfahren, das Hewer ebenfalls anstrengte, beklagte er sich über einen Schaden von «mindestens 600‘000 Euro», der ihm durch die Enthüllungen im Internet entstanden sei.

«tagesanzeiger.de» reserviert

Neben Solothurn und dem Thurgau hat es Hewer auch Zürich angetan. So betreibt eine seiner Firmen die Webseite Zuerichinfo.com. Um dem Auftritt einen offiziellen Anstrich zu geben, peppte man die Seite dreist mit dem stilisierten Wappen der Stadt Zürich auf – das dürfen nur öffentliche Ämter.

Auch sonst scheint Hewers Umfeld das Spiel mit dem Feuer zu lieben. Es reservierte die Domain tagesanzeiger.de. Klagte Tamedia auf Herausgabe des Namens, würden für Hewers Kumpel auch dort die Chancen auf Erfolg schlecht stehen, wie diverse internationale Urteile zum Thema Domain-Markenschutz zeigen.

Mehr: Bundesgerichtsentscheid 2007

Mehr: Broschüre Adressbuchschwindel des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)

Mehr: Ehrenkodex des Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband SADV

Mehr: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW)

© Aargauer Zeitung Online, 11.05.2010

 

Adressbuch-Schwindler unterliegen vor Bundesgericht

Tuesday, November 3rd, 2009

Christian Bütikofer

Novachannel ködert Kunden mit unlauteren Mitteln, sagt das Bundesgericht. Doch die Hintermänner der Firma sind längst umgezogen.

Jahrelang haute Novachannel weltweit Firmen übers Ohr. Die Firma versandte Formulare für vermeintlich kostenlose Adressbuchverzeichnisse. Der Preis war im Kleingedruckten versteckt, die Konditionen wurden geschickt verschleiert. Für jedes ausgefüllte Formular verrechnete Novachannel dem ahnungslosen Kunden 5000 Franken.

Das Resultat war eine nicht abreissende Flut von Beschwerden ausländischer Opfer beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). 2006 verklagte das Seco die Adressbuchschwindler wegen unlauteren Wettbewerbs. Novachannel verlor vor jeder Gerichtsinstanz, ging aber bis nach Lausanne. Jetzt hat auch das Bundesgericht das Seco gestützt.

Novachannel gehört zu einem Firmenkreis, der seit 20 Jahren aus der Innerschweiz weltweit Firmen mit unlauteren Adressbuch-Formularen eindeckt und mit eigenen Inkassounternehmen zum Zahlen drängt. Das Bundesgerichtsurteil dürfte wegweisend sein. Es hat Signalwirkung für das ganze Adressschwindel-Gewerbe. Ob das lukrative Geschäft mit dem Kleingedruckten damit ausgespielt hat, ist aber fraglich.

TA-Recherchen zeigen: Als Ende 2008 absehbar wurde, dass Novachannels Geschäftsmodell in der Schweiz keine Zukunft hat, wich deren Chef Michael Röwe ins Ausland aus. Die Seco-Klage ist nur eines seiner Probleme. Die Staatsanwaltschaft Luzern ermittelt gegen das Firmengeflecht wegen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs. Über Zypern gründete Röwes Umfeld in Portugal die Firma United Directorios. Als Geschäftsführerin amtet Debora Schaer, die Röwe in einem anderen Verfahren als seine «private Sekretärin» vorstellte.

United Directorios hat von der sich inzwischen in Liquidation befindenden Novachannel sämtliche Verträge übernommen. Aus Lissabon versuchen Mitarbeiter erneut, die Opfer des Kleingedruckten zum Zahlen zu animieren. United Directorios will offenbar sogar expandieren – auch in die USA. Mit Webseiten wie «The European Medical Directory» (www.temdi.com oder www.ammedi.com) dürften das ganze von vorne losgehen.

Bundesgerichtsurteil: 4A_106/2009

© Tages-Anzeiger; 03.11.2009