Archive for the ‘Adressbuchschwindel’ Category

Millionen für Einträge in wertlose Adressenverzeichnisse

Monday, February 4th, 2019

Aus aktuellem Anlass: Bei mir (K-Geld, Ktipp) gingen die Tage diverse Beschwerden ein, weil eine  Baufirma um den so genannten Aulinger-Clan nicht mehr in der Lage ist, Bauten fertigzustellen, Käufer auf Kosten der Aulinger- Firmen in Hotels wohnen müssen, Bauten ungewöhnliche “Nachbesserungen” erfuhren, seltsame “Bauruhen” ausgerufen wurden und Auftraggebern keine Zahlungen mehr geleistet wird. Mehr noch: Die Aulinger-Gruppe bekam 2018 von der  Gemeinde Horw, Luzern, einen prestigeträchtigen Bau zugeschanzt (alles per Google findbar). Seit JAHREN sind die Aulingers “Bauexperten”. Die Vergangenheit dieses Clans hat sehr viel mit Geld zu tun. Bauunternehmen waren aber nicht wirklich deren Spezialität – die Truppe aus Deutschland ist selbst nicht “unbelastet”, was Betrugsurteile anbetrifft sondern beschäftigt dazu auch noch einen rechtskräftig verurteilten Schweizer Betrüger, einen ehemaligen Notarn, in leitender Stellung (Schaden: Mehrere Millionen Schweizer Franken). Ich denke, man sollte doch wissen, mit wem man es in der Wirklichkeit zu tun hat, trotz schönem Schein auf Webseiten und Facebook. Vielleicht öffnet das dem einen oder anderen – Gemeindeverteter oder Hauskäufer – die Augen. Aber das hier einfach mal vor der grossen “Züglete” der Sippe in den kleinen Kanton:

Erstmals publiziert im Tages-Anzeiger, 2.7.2007:

Von Zug aus zockte ein Familienclan mit Adressbuchschwindel Firmen im In- und Ausland ab. Nun müssen etliche der Beteiligten vor Gericht.

Von Christian Bütikofer

Wenn Rolf Aulinger von seinem Wohnort im idyllischen Zürcher Dorf Hirzel aus hinunter nach Sihlbrugg fährt, dann beschäftigen ihn wohl meist Steuerfragen seiner internationalen Kundschaft. Und manchmal denkt er sicher an die kommende Gerichtsverhandlung in Deutschland.

Doch bis dahin bietet er aus einem engen Büro in Baar weiter seine Treuhanddienste an. Dies über «ein Netzwerk von Steuerberatern und Rechtsanwälten in fast jedem Winkel der Erde», wie es auf der Webseite seiner Firma Auconia heisst. Dieses Netzwerk ist erprobt, denn die Familie Aulinger hat es für Adressbuchschwindeleien selbst erfolgreich benutzt.

Tausende von Rechnungen versandt

Die Aulingers schrieben seit 2004 Tausende von Privatpersonen und Firmen an, deren Adressen sie sich aus dem Handelsregister besorgten. Dabei wählten sie nur Neueinträge aus. Mit dem Schreiben boten sie die Aufnahme in ein von ihnen eingerichtetes nutzloses Internet-Adressverzeichnis an – und legten dafür gleich die Rechnung bei. Viele zahlten in der Annahme, es handle sich um die Rechnung für den kurz zuvor beantragten Handelsregistereintrag.

Damit die Masche nicht so schnell aufflog, gründeten verschiedene Personen der Familie in Panama, England, Deutschland und der Schweiz diverse Adressbuchverlage und Verwaltungsgesellschaften. In Zug gewährte ihnen Treuhänder M. K. mit seiner Hypo Treuhand eine Deckadresse. Er richtete für die Aulingers in ganz Europa Bankkonten ein, erledigte die Buchhaltung und führte Banküberweisungen durch, wie Dokumente zeigen, die dem «Tages-Anzeiger» vorliegen.

Ermittlungen in Zug und Bochum

Schon bald gingen in der Schweiz zahlreiche Anzeigen ein. Daraufhin wurde das Zuger Untersuchungsrichteramt aktiv und stellte während einer Hausdurchsuchung in den Räumen der Aulingers Akten sicher. Die anschliessenden aufwändigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum (Deutschland) zeigten das internationale Ausmass der ganzen Operation. So stellten die Fahnder fest, dass über zwei Firmen mit Sitz in Panama, die über Konten in der Schweiz und in Lettland verfügten, grosse Geldbeträge verschoben wurden.

Die deutschen Beamten beziffern den Schaden auf 1,3 Millionen Euro; ihre Untersuchungsergebnisse führten in Deutschland zu Anklagen wegen Steuerhinterziehung und mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs.

Nicht weniger als fünf Familienmitglieder waren in die Operationen massgeblich eingebunden. Wie Recherchen zeigen, waren praktisch die gleichen Personen bereits 1996 mit derselben Masche in Deutschland aktiv. Auch da wurde von den Justizbehörden Betrug festgestellt und die Verantwortlichen verurteilt. Gegen den Strohmann in der Schweiz, den Treuhänder M. K., stellte die Staatsanwaltschaft Bochum Antrag auf Strafbefehl.

Neben seinen Adressbuch-Geschäften wurde Rolf Aulinger hier zu Lande bald auch als Treuhänder tätig und fischte sich bemerkenswerte Klienten. 2005 übernahm er von M. K. die Hypo Treuhand und gründete Firmen wie die Argentum, MK2 und MK3. Alle drei gehörten zum Umfeld des Deutschen Uwe J., der 2006 in Ulm wegen Anlagebetrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe rechtskräftig verurteilt wurde.

Trotz Mandaten in Zug, Panama, England und der Schweiz war die Hypo Treuhand aber schon 2006 wirtschaftlich am Ende. Darauf gründete Rolf Aulinger die Auconia, zog in den Kanton Zürich und begann als Treuhänder von vorne.

Nun fungiert er in Unternehmen wie den Laboratoires Dom als Geschäftsführer. Sie bewirbt «MF III» genannte Pillen, die Plazentaextrakte von Schafen enthalten und das Resultat eigener aufwändiger Stammzellenforschung sein sollen. Diese Pillen können einfach alles: Die Haut wird jünger, die Brust straffer, der Sex besser und der Schlaf tiefer.

Die Firma existiere seit über 20 Jahren, heisst es auf deren Webseite. Dort wird munter mit «Schweizer Qualität» und den Siegeln des Amtes für Lebensmittelkontrolle St. Gallen geworben. Die zuständigen Beamten haben auf Nachfrage des «Tages-Anzeigers» von dieser Firma jedoch noch nie etwas gehört. Kontaktieren kann man das Schweizer Traditionsunternehmen an Briefkastenadressen in Baar und Zürich. Rolf Aulinger zog es vor, gegenüber dem «Tages-Anzeiger» keine Stellung zu nehmen.

Adressbuchbetrüger “Allgemeines Wirtschaftsregister”: Fax-Nummer gekappt!

Tuesday, October 25th, 2016

Seit die Truppe des Lüdenbach-Umfelds die Abzocke mit “Online-Branchenbüchern” bis zum Letzten ausreizte, ist die Masche mit versteckten Preisen in “Gratis”-Branchenbüchern auch in der Schweiz seit der jüngsten Anpassung des UWG ganz klar illegal.

Die Hintermänner von “Allgemeines Wirtschaftsregister” – für Industrie, Handel, Gewerbe, Behörden, Banken & Institutionen wissen das natürlich auch. Probieren es aber trotzdem wieder. Seit Monaten verschicken die Betrüger Faxe in der Schweiz für ihr nutzloses Verzeichnis. Man soll doch möglichst schnell auf 041 560 87 89 seinen Eintrag im “Register” bestätigen. Natürlich versteckt sich die Hauptsache im Kleingedruckten: 1450 Franken kostet die “Eintragungsofferte”.

Nun, die Faxnummer, welche bei J2 Global Ireland gemietet wurde, durch deren Produkt eFax, ist inzwischen abgeschaltet. Das bestätigte mir eine zuständige Person heute – und zwar wegen “Betrugs”:  “I would like to inform you that we have closed this number for Fraud with immediate effect based on further internal investigations our end.”

Wer also von diesen Betrügern in nächster Zeit eine “Rechnung” erhält: In den Ghüderchübel damit! Und natürlich eine Anzeige erstatten beim Seco sowie bei der örtlichen Polizei. Grund: Unlauterer Wettbewerb.

scam

 

Ich komme bei Gaunern mal wieder zu Ehren

Sunday, April 7th, 2013

Mit den Anlageschwindeleien des diplomierten Sportlehrers Jürgen Käfer, der mit seinen Helfeshelfern im Februar 2013 in einem Dokumentarfilm in SRF zur “Prime Time” zu Ehren kam, beschäftigte ich mich in der Handelszeitung bereits Anfang 2012 mit einer ausführlichen Recherche.

Nicht lange nach der vernichtenden Recherche auf SRF, und auf der Webseite Whocallsme.com tauchte ich dann mit Name als Verfasser irgendwelcher Beiträge auf. Ich soll dort irgendwelche Elaborate niedergeschrieben haben. Und mit der Ex des Herrn Jürgen Käfer sei ich auch noch “durchgebrannt” ;-). Die Gebrüder Grimm hätten ihre Freude gehabt mit der “linken Bazille der Handelszeitung” ;-)! Bessere Märchen aus Deutschland gibts fast nicht.

Fakt ist: Die Posts stammen nicht von mir. Die “Frau Käfer” kenne ich nicht, sie interessierte mich nicht im Geringsten. Für einige Lacher sorgte die Aktion aber durchaus. Merci vielmal! Es sind wohl einige Figuren im Käfer-Kreis ziemlich “us em Hüüsli”.

Auch weltweit aktive Adressbuchschwindler aus Hamburg, mit Stützpunkten in Barcelona, Ingolstadt und der Innerschweiz (Intercable AG, Novachannel AG oder European City Guide aus Spanien mal so als Stichworte) meinten mal, im Netz allerlei Gugus über mich zu publizieren, das helfe ihnen.

“Wirtschaftskriminalität in Reinkultur”

Zu den Adressbuchschwindlern: Auch die meinten, mit Hilfe der Anwaltskanzlei Lenz & Stähelin, deren Exponenten ja aktuell mit ihrem Mandat von Gunter Sachs so für einige Artikel sorgen, die Berichterstattung über die Adressbuchschwindeleien aus dem Umfeld des Meinolf Lüdenbach unterdrücken zu können.

Auch das war eine einzige Luftnummer – “juristisches Aufplustern” sozusagen, wie der Güggel, der den Kamm mal schwellen lässt. Mein damaliger Arbeitgeber Tamedia und mich beeindruckten diese Lenz-&-Stähelin-Schreiben nicht im Geringsten. Ganz im Gegenteil: Es war der endgültige Beweis, an dieser Schwindelei dran zu bleiben.

Dafür hatten untersuchende Staatsanwälte eine klare Einordnung parat. Diese weltweiten Adressbuchschwindeleien mit Firmen über diverse Länder verstreut seien nichts anderes als “organisierte Wirtschaftskriminalität in Reinkultur”, meinte eine Person, die die Freude hatte, sich damit abgeben zu müssen.

Momentan geht die Abzocke übrigens in Kanada weiter. Erst vor ein paar Wochen publizierte die grösste kanadische TV-Station CBC einen “neuen” Beitrag – Titel: “Adressbuchbetrug” über die Schwindeleien des Lüdenbach-Umfelds.

Neulich im Handelsregister Zug…

Wednesday, October 24th, 2012

Adressbuchbetrüger müssen auch in Zug draussen bleiben. So prominent warnte noch kein Handelsregister vor diesen Wegelagerern. Dürfte zur gleichen Fax-Spam-Welle gehören, vor der das Seco am 23. Oktober warnte.

Und wieder spammen Adressbuchbetrüger die Schweiz zu

Tuesday, October 23rd, 2012

Heute sah sich das Schweizer Sekretariat für Wirtschaft (Seco) wieder einmal genötigt, vor Adressbuchbetrügern zu warnen.

Darum hier die Meldung im Wortlaut.

Warnung vor Adressbuchschwindel

Bern, 23.10.2012 – Dem Staatsekretariat für Wirtschaft SECO sind in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerden wegen Adressbuchschwindeleien gemeldet worden. Das SECO warnt deshalb vor diversen Faxmitteilungen, welche sich als Adressbuchschwindel herausgestellt haben.

Die Warnung gilt gegenüber folgenden “Unternehmen“:

  • Branchenverzeichnis Zürich,  Fax n° 031 544 15 61
  • Business Data Limited,   Fax n° 044 575 34 59
  • Das Branchenverzeichnis,   Fax n° 021 588 03 17
  • Firmenkatalog 2012,    Fax n° 044 515 46 53
  • Gewerbe- und Wirtschaftsverlag Sàrl, Fax n° 061 544 73 55
  • Handelsregisterdatenbank,   Fax n° 044 575 32 67
  • Örtliche-Branchen-Auskunft,  Fax n° 044 575 32 67
  • Sabryem St Company’s SRL, Bucarest, Fax n° 022 545 79 44
  • Unternehmensdatenbank,   Fax n° 031 560 40 04
  • UPA Verlags-GmbH,    Fax n° 028 212 55 17

Alle aufgeführten Firmen haben gemeinsam, dass die Aufforderungen, sich in ein Register eintragen zu lassen, per Fax zugeschickt werden. Die Identität der Absender ist meistens nicht bekannt. Obwohl die Faxmitteilungen suggerieren, man würde sich in offizielle Register eintragen, ist dies NICHT DER FALL.

Wer den Fax wie verlangt zurückschickt, schliesst angeblich für mindestens ein bis zwei Jahre einen Vertrag ab, der monatlich einen erheblichen Betrag (z. B. CHF 87.–) kostet.

Seit dem 1. April 2012 enthält das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine neue Bestimmung, wonach Offertformulare oder Korrekturangebote für Einträge in Verzeichnisse jeglicher Art gewissen Form- und Inhaltserfordernissen genügen müssen (Art. 3 Abs. 1 Bst. p UWG). Es muss in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache auf Folgendes hingewiesen werden:

  • die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots,
  • die Laufzeit des Vertrags,
  • den Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und
  • die geographische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den spätesten Zeitpunkt der Publikation.

Die erwähnten Faxmeldungen entsprechen in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen. Nach Auffassung des SECO verstossen sie daher gegen das UWG und sind somit widerrechtlich.

Was tun, wenn man einen solchen Fax erhält?

Am besten wirft man ihn OHNE ZU ANTWORTEN weg. Es ist möglich, dass die Betroffenen telefonisch kontaktiert werden, um sie zum Unterschreiben zu verleiten. Dabei wird den Betroffenen weisgemacht, mit der Unterschrift und dem Retournieren würde man einen bestehenden Eintrag kündigen. Genau das Gegenteil trifft aber zu, d.h. durch die Rücksendung des Faxes kommt angeblich ein Vertrag zustande.

Was tun, wenn man den Fax unterzeichnet und zurückgeschickt hat?

Die beim Abschluss eines Vertrags getäuschte Partei kann den Vertrag innerhalb eines Jahres seit Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung schriftlich anfechten. Mittels eines eingeschriebenen Briefes  sollte der Gegenpartei erklärt werden, dass sie getäuscht worden sei und den allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung als unverbindlich betrachte.

Nach Schweizer Recht hat die Anfechtungserklärung die Unverbindlichkeit des Vertrags zur Folge (Art. 23 ff. Obligationenrecht). Sollte die Gegenpartei auf der Verbindlichkeit des Vertrages beharren und Klage erheben, kann allerdings nur der Richter in Kenntnis des konkreten Einzelfalls beurteilen, ob ein Vertrag unverbindlich ist.

Adresse für Rückfragen:

Guido Sutter, Leiter Ressort Recht, SECO, Tel.  031 322 28 14
Ressort Recht, SECO, Tel.  031 322 77 70

Und hier der Link zur Originalmeldung sowie einem der etlichen handgestrickten Formulare des arbeitsscheuen international tätigen Bande Gesindels zum Herunterladen: Handelsregisterdatenbank Schweiz

Übrigens gelang es dem Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV), der die seriösen Branchenbuch-Verleger vertritt, dass die Schwindelverleger von HIM Swiss-Internet AG wegen ihren Tricksereien rechtskräftig verurteilt wurden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat im März 2012 drei Verwaltungsräte der HIM Swiss Internet AG wegen unlauterem Wettbewerb schuldig gesprochen.

Im Verwaltungsrat der HIM-Klitsche sassen: Pierre Hauser, Laurent Iff, Christian Matthey und Vincent L’Eplattenier. Als Revisionsstelle amtete die Société Fiducière MOOR Sarl in Epagnier.

Adressbuchbetrüger sind im Aargau per Fax auf Kundenfang

Wednesday, November 9th, 2011

Eine Adressbuchbetrüger-Bande verschickt massenhaft Faxe für ein «Orts-/Stadtplan Baden». Im Kleingedruckten versteckt sich dann die Hauptsache: Ein heftiger Preis für ein Produkt mit praktisch null Gegenwert. von Christian Bütikofer

Momentan erhalten Firmen im Aargau unerwünschten Fax-Spam: Eine anonyme Firma, die sich nur durch die Fax-Nummer 061 544 73 83 zu erkennen gibt, verschickt ihren Opfern einen «Eintragunsantrag» für einen «Orts-/Stadtplan Baden», bzw. ein «Branchenbuch Baden». Damit man die vorgedruckten Adressangaben auch wirklich bestätigt und unterschreibt, wird man in fetten Lettern zur «Redaktionsüberprüfung» aufgefordert.

Formular Baden

Formular Baden (PDF)

Quelle: az

Horrende Preise

Im Kleingedruckten gut versteckt ist dann die Hauptsache untergebracht: Faxt man den Wisch unterschrieben zurück, ist man 1800 Franken los (24 Monate à 75 Franken pro Monat für den «Eintrag»). Zum Vergleich: Ein Basiseintrag im Swisscom-Branchenbuch Directories ist gratis.

Diese Masche ist als Adressbuchbetrug oder Anzeigenbetrug bekannt. Es gibt dazu diverse Bundesgerichtsurteile, die zum Schluss kommen, dass diese Art der «Kundengewinnung» gegen das Gesetz des Unlauteren Wettbewerbs (UWG) verstösst. Einer der prominentesten Gerichtsentscheide trägt die Nummer 6B_272/2008/sst und ist online einsehbar.

Hinter Faxnummer versteckt

Das aktuelle Beispiel ist darum besonders dreist, weil die Angeschriebenen in keiner Weise wissen, wie das «Branchenbuch» heisst oder wo es veröffentlicht wird. Die Gauner verstecken sich anonym hinter einer Fax-Nummer, die sie beim Genfer Ableger der Brüsseler Firma Voxbone SA mieteten.

Würde man die Kosten übersehen und auf das Angebot hereinfallen, kann man sicher sein, dass sich dann einige Wochen später die Bande per Telefon oder Brief meldet und einen wiederholt zum Zahlen anhält – mitunter auch durch Betreibungsandrohungen.

Formular Lenzburg

Formular Lenzburg (PDF)

Quelle: az

Generell sollte man sich nur bei Mitgliedern des Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband SADV eintragen lassen. Auf der Homepage des SADV widmet sich der Verband der Plage der Adressbuchbetrüger ausgiebig: http://www.sadv.ch/vorsicht-adressbuchschwindel.html

Ein Angebot zur Stellungnahme nahmen die anonymen Adressbuchschwindler nicht wahr, auch diverse Fragen blieben unbeantwortet.

© az Aargauer Zeitung, 09.11.2011

«European City Guide» among «last year’s five worst companies»

Tuesday, October 19th, 2010

Spanish scam guide company «European City Guide» (ECG) was «honored» by the leading Swedish newspaper «Dagens Nyheter» recently.

The paper broke a story about fake invoices and scam guides on a two pages feature.

In the issue of August 26, the newspaper writes that the ECG belonged to the five worst companies in Sweden in the year 2009.

That year alone, 309 complaints about the «free update»-scam of the ECG were received by Varningsinfo.se.

The company «European City Guide SL» was founded in Spain by the Swiss holding company «Maiwolf Holding AG» in 1998.

Several Maiwolf Holding companies now face charges on fraudulent advertisement and other offenses in Switzerland.

At the beginning the company was set up by Ricardo Daura Pages, but for a long time the ECG was fronted by the Spaniard Francisco López-Peláez Torres.

He made quite a name for himself and the ECG – especially in Belgium, documented by the leading French-written paper «Le Soir»:

Le Soir, Friday 9, March 2007: Lire aussi les petits caractères!

Le Soir, March 28, November 2006: Dissolution de la société fautive

Le Soir, October 23, 2004: Justice – Procès à Bruxelles d’une gigantesque escroquerie internationale, avec des centaines de victimes Arnaque aux annuaires professionnels


Senaste årets fem värsta företag

Dagens Nyheter
26 Aug 2010

Svenska Hälsoinstitutet Erbjuder vaccinet AH1N1 Pandemic Geletinus EH14683 Fumigation. Skickar ut ett erbjudande som utformats som en faktura. 3303 inkomna klagomål Kontorsgrossisten AB Erbjuder kontorsmaterial artikelnr 55701, miljörentkoncentrat….Lesen Sie mehr…

Polizeiaktion wegen Missbrauchs von Swisscom-Telefonzentralen

Monday, July 5th, 2010

In einer konzentrierten Aktion griffen die Justizbehörden Zürich und Aargau zu: Sie stellten wegen Verdachts auf Missbrauch von Telefonzentralen der Swisscom kistenweise Akten und Computer sicher.

Christian Bütikofer

Vor einigen Tagen standen sie vor seiner Tür: In Absprache mit den Aargauer Kollegen durchsuchten Zürcher Polizisten die Wohnung von M. Als sie wieder gingen, war M. um einige Akten und Computer ärmer. Er steht im Verdacht, fürs schnelle Geld diverse Gaunereien begangen zu haben.

Vom Tramchauffeur zum CEO

M. liebt teure Clubs: Das Indochine, das Kaufleuten, dort verkehrt er regelmässig. Doch das exklusive Nachtleben ist nicht gerade billig. Offenbar war M. auf der Suche nach einem gutbezahlten Job. Erst überlegte er sich, Tramführer zu werden. Alles was es brauche, sei ein guter Leumund. Danach würden 5000 Franken netto locker drinliegen, fand der 21-Jährige.

Doch dann hatte er noch eine bessere Idee: M. wollte Boss werden. Dazu gründete er in Zug eine eigene Firma. Zuerst wird er «CEO» von M & Partner, dann ändert er das Unternehmen um. Die seltsamen Aktionen begannen.

Knapp 1500 Swisscom und Sunrise-Kunden betroffen

Ende April 2010 erhielten Swisscom und Sunrise auffällig viele Reklamationen von Kunden, die offenbar eine Porno-Nummer gewählt haben, davon aber nichts wussten. Kostenpunkt: Ein Anruf von wenigen Sekunden wurde mit fast 100 Franken verrechnet. Gegenüber der Redaktion a-z.ch gaben Swisscom und Sunrise an, knapp 1500 Personen seien davon betroffen gewesen.

Bei den meisten hätten die Provider den Betrugsversuch aber abgewendet, bevor Geld abgebucht worden sei. Und dort wo die Abbuchung stattfand, annullierten die Provider die Kosten. Zuerst wiegelte Sunrise bei Reklamationen ab. Doch die Beschwerden wurden immer zahlreicher, auch der «Kassensturz» berichtete darüber.

Recherchen der Redaktion a-z.ch zeigen: Erst reservierte sich M. beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Mehrwertnummern (so genannte 0900er-Nummern), dann aktivierte er sie gleich selbst. Denn die für Anrufer sehr teuren Nummern werden erst zu Geld, wenn sie auch jemand nutzt.

Versuchter Schaden: über 100’000 Franken

So sehen es die Untersuchungsbehörden: M. verschafft sich Zugang zu diversen Telefonzentralen der Swisscom. Zuerst im Kanton Aargau, dann in Zürich. Er geht in die Telefonzentralen, stöpselt die Kabel um und – schwupps – haben x Personen die teure Nummer gewählt, die er vorher beim BAKOM reservieren liess. Er steckt einfach die Telefonverbindungen um, wie wenn jemand zu Hause sein Netzwerkkabel einsteckt.

Die Badener Untersuchungsrichterin Anna Wiedenhofer meinte gegenüber a-z.ch, der Fall sei für sie relativ klar. Sie geht von einem versuchten Schaden von über 100’000 Franken aus.

Erste betroffene Zentrale war «ohne kritische Infrastruktur»

Wie kann jemand unbemerkt in einen derart sensiblen Raum eindringen? Wie ist etwa die Telefonzentrale Fislisbach gesichert, die als erste «besucht» wurde?

Swisscom-Mediensprecherin Myriam Ziesack sagte, die Telefonzentralen seien zuerst mit Badges gesichert. Das Zugangskontrollsystem im Innern der Zentrale sei abhängig vom Schutzbedarf der Infrastruktur: Für kritischere Zugänge kommt ein Inhouse-Schliesssystem mit Schlüssel und/oder weiteren Badgeleser zum Einsatz.

Zusätzlich sei die Nachvollziehbarkeit der Zutritte jederzeit gewährleistet. Die Telefonzentrale Fislisbach sei eine kleinere Zentrale ohne kritische Infrastruktur.

Genützt hat M. wohl auch seine Erfahrung als Telematiker. So behauptete er, in der Vergangenheit für die Swisscom Hausinstallationen durchgeführt zu haben.

Liechtenstein stellt Rechtshilfegesuch

Der Telefon-Coup war M. offenbar nicht genug. Kaum hatte er die Mehrwertnummern-Abzocke durchgezogen, widmete er sich einem neuem Geschäftmodell: Adressbuchschwindel. Er versuchte die Masche mit den täuschenden «Gratis»-Einträgen in horrend teuren aber völlig nutzlosen Firmenregistern in Liechtenstein aus.

Diverse Geschädigte haben sich bei der Landespolizei gemeldet, worauf das Ländle in Zürich ein Rechtshilfegesuch deponierte. Die Abklärungen sind auch in diesem Fall am laufen.

Auf Anfragen der Redaktion a-z.ch reagierte M. nicht.

© Aargauer Zeitung Online, 29.06.2010

100 Franken in zwei Sekunden

Monday, July 5th, 2010

Michel K. macht gerne «spontane Sachen». Seine Abzocktour in der Schweiz aber dürfte eher planmässig orchestriert worden sein. Der 21-jährige gründete Ende 2009 die ZFI GmbH in Cham. Im März meldeten sich in Konsumentenforen diverse Personen mit seltsamen Telefonrechnungen: Innerhalb weniger Sekunden wurden ihnen fast 100 Franken für die Mehrwertnummer 0901 900 880 verrechnet.

Viele Leute berichteten, diese Nummer nie gewählt zu haben. Und mehrere gaben an, zu diesem Zeitpunkt nicht einmal zu Hause gewesen zu sein. Die Nummer sei von einem «Lebensberatungs-Institut» benutzt worden, berichtete der «Kassensturz». Es war die ZFI.

Swisscom: Computer gehackt?

Den Schaden durch K. «Lebensberatung» der besonderen Art hatte die Swisscom. Pressesprecher Olaf Schulz bestätigt gegenüber der «az Aargauer Zeitung», dass davon rund hundert Kunden betroffen waren.

Swisscom veranlasste sofort die Sperrung sämtlicher Zahlungen an ZFI, sperrte die Nummer und schrieb allen Geschädigten den Betrag gut.

Wie war das überhaupt möglich, per Anruf sofort abzukassieren? Swisscom-Sprecher Olaf Schulze meint: «Mit grosser Wahrscheinlichkeit wurden die Anrufe mit missbräuchlicher Absicht auf der Infrastruktur von Swisscom oder von Dritten aus einer Swisscom-Zentrale heraus getätigt.»

Mit anderen Worten vermutet Swisscom: Entweder hatte Ks. Umfeld Hilfe von innen oder aber seine Entourage missbrauchte die Infrastruktur Swisscoms, etwa mit Hacker-Methoden. In jedem Fall dürfte die Aktion ein rechtliches Nachspiel haben. Dazu wollte sich Schulze aber nicht äussern.

Polizei Liechtenstein schlägt Alarm

Nach der Nummern-Episode folgt jetzt Jungunternehmer K.s nächster Streich: Er mischt im klassischen Adressbuchschwindel mit. Seit mehreren Monaten verschickt er in Liechtenstein an Unternehmen Formulare mit der Aufschrift «Zentraler Firmenindex Fürstentum Liechtenstein» und den Landesfarben vom Ländle.

Wer auf den Trick hereinfällt und meint, das Formular komme vom offiziellen Handelsregister, ist knapp 380 Franken los. Die Landespolizei Liechtenstein warnt inzwischen offiziell vor Ks. Bauernfängerei.

Für die Masche benutzt er die Website Zefix.li, deren Name täuschend ähnlich ist, wie die zentrale Webseite aller Schweizerischen Handelsregister Zefix.ch.

Die Liechtensteiner-Website half ihm J. F. aufzusetzen. Auch praktisch alle dort herunterladbaren Formulare des Pseudo-Handelsregisters verfasste er.

Spuren in Facebook gelöscht

Als ihn diese Zeitung darauf ansprach, meinte F.: «Das ist ja der Hammer!» Für ihn ist das alles ein grosses Missverständnis. Er sei nicht für diese Firma verantwortlich sondern habe nur die Webseite für K. erstellt. Er habe mit dieser Tätigkeit nichts zu tun. «Das passt mir nicht», meinte er gegenüber der «az Aargauer Zeitung», dass sein Name mit diesem Geschäftsmodell in Verbindung gebracht werde.

Kurz nachdem die AZ F. kontaktierte, löschte er in Facebook die Verbindung zu Kollege K. Denn Recherchen zeigten, dass er und K. ziemlich gute Freunde waren.

Autoschilder für 100’000 Franken

F. kam letztes Jahr in der Schweiz zu einiger Prominenz: Er betreibt mit einer Liechtensteiner Firma ein Auktionsportal, bei dem Autoschilder mit tiefen Nummern ersteigert werden können. «Wir haben monatlich 180’000 Besucher» sagte er «20 Minuten» und hielt den Preis von 99’999 Franken fürs Autoschild «SH 1» für «vollkommen realistisch». Die Experten von WebTrafficAgents weisen für die Seite wenig mehr als 7500 Klicks pro Monat aus.

Offenbar hat Michel K., der sich nun auch «von Rosenberg» nennt, mit seinen irreführenden Zahlscheinen grossen Erfolg. Denn schon bald suchte er Verstärkung: Die telefonische Betreuung seiner «Kunden» durfte eine «junge Studentin oder Dame» übernehmen.

Sein Geschäftsmodell steht auf äusserst schwachen Beinen: Das Bundesgericht in Lausanne urteilte, dass solche Zahlscheine gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen.

K. weist alle Vorwürfe zurück

K. äusserte sich gegenüber der «az Aargauer Zeitung», dass sein Firmenindex einen Mehrwert gegenüber dem offiziellen Register von Liechtenstein biete. Daher distanziere er sich von dem Vorwurf, der Eintrag sei «wertlos». Auch den Vorwurf, seine Formulare würden eine täuschende Ähnlichkeit mit den Liechtensteinischen Behörden aufweisen, lässt er nicht gelten.

Zu weiteren Fragen dieser Zeitung wollte K. keine Stellung nehmen.

Mehr: Bundesgerichtsurteil

Internet-Schwindler zocken mit Abofallen kräftig ab

Friday, June 11th, 2010

Ein Mausklick, und schon hat man einen Vertrag abgeschlossen, ohne es zu merken. Die Internet-Gauner werden immer raffinierter.


Von Hugo Stamm und Christian Bütikofer

Peter L. bekommt per Spam-Mail die Adresse einer interessanten Homepage zugeschickt. Dort wird ein kostenloser Berufswahltest angeboten. Der Sekundarschüler wird neugierig und füllt – wie aufgefordert – das Adressformular aus, klickt aufs Feld «Test starten» und freut sich auf die Aufgaben.

Die erste Enttäuschung folgt rasch: Der Test wirkt handgestrickt. Erst jetzt fällt ihm auf, dass er nicht auf der offiziellen Adresse der Bundesagentur für Arbeit (www.berufswahl.de) gelandet ist, sondern bei einer ähnlichen Internetadresse (www.berufs-wahl.de) eines unbekannten Anbieters.

Die zweite Überraschung folgt ein paar Tage später und kostet Geld. Der Postbote bringt ihm eine Rechnung von 59 Euro (ca. 100 Fr.). Nach einigem Grübeln wird ihm klar, dass er mit dem verhängnisvollen Klick ahnungslos einen Vertrag «unterschrieben» hat. Er recherchiert im Internet und findet heraus, dass er Schwindlern auf den Leim gekrochen ist. Ihm wird auch klar, wo er den Fehler begangen hat: Bei einem Gratistest wäre es nicht nötig, seine Adresse anzugeben. Mit dem Mausklick hatte er einen Vertrag akzeptiert, was er im Kleingedruckten am Ende der Homepage nun nachlesen konnte.

Solche Lockvögel mit den versteckten Verträgen schwirren in riesigen Zahlen durchs Internet. Nicht nur der Schüler L. ging ins Netz, unzählige Schweizer lassen sich von den deutschen Schwindlern übertölpeln. «Wir haben täglich zwei bis drei Anrufe deswegen», erklärt Franziska Troesch-Schnyder, Präsidentin des Konsumentenforums. Schüler L. kam noch billig weg, denn viele schliessen ungewollt teure und langfristige Abonnementsverträge ab.

Langfristige Abonnemente

Der Berufswahltest ist nur ein Beispiel. Die Fantasie der Abzocker ist grenzenlos. Sie bieten angeblich kostenlose Computerprogramme, Spiele und Musik an. Wer die Adresse zurückschickt, löst ungewollt ein oft langfristiges Abo mit Monatsraten. Zu den unsauberen Angeboten der Schwindler gehören auch Anleitungen zum Flirten, IQ-Tests, Witze, Songtexte, Hausaufgabenhilfe, Beratung bei Alkoholproblemen, Bastelhilfe, SMS-Gratisversand, Genealogie, Voraussagen über die Lebenserwartung und vieles mehr.

Perfid sind auch die so genannten Gewinnspiele. So schreibt die «Rechtsabteilung Friedrich Müller» ihre «Kunden» persönlich an und verkündet den «Gewinn-Bescheid» von zwei Millionen Euro. Die «Gewinner» müssen innerhalb von zwei Tagen den Gewinnanspruch telefonisch kundtun und werden endlos hingehalten – bei 4,99 Franken pro Minute. Einen Gewinn gibts natürlich nicht, nur eine hohe Telefonrechnung.

Nicht nur junge Leute fallen auf die Tricks der Betrüger herein, auch die Mitarbeiter grosser Unternehmen und Gemeindeverwaltungen lassen sich immer wieder täuschen, wie das Konsumentenforum berichtet. Diese fallen vor allem auf Adressbuchschwindler herein, die Anzeigen für nutzlose Branchenbücher im Web anbieten. Die Firma Webclick zum Beispiel verlangt rund 1900 Fr. für ein Jahresabo. Im Vergleich dazu sind Grundeinträge beim umfassenden Branchenverzeichnis «Gelbe Seiten» gratis.

Wer sich vom verhängnisvollen Klick hat verleiten lassen, wird meist hart von den Internetschwindlern bedrängt. Nach Mahnungen flattern ihnen Zahlungsaufforderungen von Anwaltskanzleien oder Inkassobüros ins Haus, in denen rechtliche Schritte angedroht werden. Aus Angst vor Betreibungen lassen sich viele einschüchtern und zahlen wütend, aber resigniert.

Führend in diesem schmutzigen Geschäft sind die deutschen Brüder Manuel und Andreas Schmidtlein. Obwohl sie im vergangenen Sommer zu einer Strafe von rund 40 000 Franken verurteilt worden sind, betreiben sie den Schwindel leicht modifiziert weiter. Sie nehmen Sanktionen in Kauf, verdienen sie sich doch Millionen mit den Tricks. Da sind Gerichtsverfahren und Bussen nur Spesen.

Wer aus Angst vor rechtlichen Folgen die Rechnungen zahlt, macht den nächsten Fehler. Schwindler sind zwar keck im Fordern, doch sie scheuen Betreibungsämter, Staatsanwälte und Richter. Bisher sind keine Fälle in der Schweiz bekannt, bei denen die deutschen Internetgauner das Geld auf rechtlichem Weg eingetrieben hätten.

Wer aber keine Risiken eingehen will, kann sich absichern und dem Rechnungssteller einen eingeschriebenen Brief schicken. Denn es handelt sich um absichtliche Täuschung oder Irreführung. Ein Satz mit drei Argumenten genügt: «Ich fechte den Vertrag an und erkläre ihn für nichtig, weil er irreführend ist.» Damit hätte man alle Bedingungen erfüllt, um vor Gericht bestehen zu können.

Zuflucht in der Innerschweiz

Die Hintermänner der Abofallen sitzen oft in Zug, Luzern und Obwalden. Etliche deutsche Geschäftemacher haben sich dort eingenistet, nachdem sie durch ihre Abzockerorgien im Web einschlägig bekannt wurden.

Zu diesem Kreis gehörten auch Faustus Eberle und das Duo Tobias Hieb/Andreas Wilichowski. Hieb zählte für seine Schweizer Firmen auf die Hilfe einer Person, gegen die die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Gründungsschwindel ermittelt.

Trotz schnell verdientem Geld mit Abofallen siehts in Hiebs und Wilichowskis Schatulle offenbar ziemlich elend aus. Mit beiden beschäftigte sich 2007 das Insolvenzgericht. Tobias Hieb gab gegenüber dem TA zu verstehen, er halte sich seit 2006 nicht mehr im «Internet-Abonnement-Sektor» auf.

Mit welchen Bandagen die Abofallen-Szene arbeitet, illustrierte kürzlich die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ). Laut FAZ wirft die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Faustus Eberle und einem seiner Kumpel räuberische Erpressung vor. Sie sollen bei einem Ex-Geschäftspartner mit Gewalt 400 000 Euro eingetrieben haben – der Fall ist pendent. Eine andere Abteilung nimmt sich Firmen aus Eberles Umfeld vor – die Frankfurter erhielten dazu Akten der Zuger Staatsanwaltschaft.

Eberle äusserte sich gegenüber dem TA nicht.

Trotz Strafverfolgung springen weitere Leute auf den Abofallen-Zug auf. So auch die Luzerner Firma Pactus Consulting mit ihrem Fahrschulquiz. Auch hier kooperiert die Kripo Luzern mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.


© Tages-Anzeiger; 03.03.2008