Badener Kampfsport-Promoter muss vor Gericht

Dem Veranstalter der «Grand Casino Fight Night» wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er hat auch bereits seinen Gerichtstermin in Deutschland. Das Casino Baden wusste von den Vorwürfen an die Adresse des Kampfsport-Promotors nichts. von Christian Bütikofer

In Baden sind die Thaiboxer los. Das Grand Casino Baden verspricht «das ultimative Highlight» für Samstag, wenn die «Grand Casino Baden Fight Night» auf dem Programm steht. Brisant: Der Promoter des Anlasses muss sich in Deutschland wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.

An der «Grand Casino Baden Fight Night» sollen sich die Besucher an einer Galanacht mit Show und Stars erfreuen, den Thaiboxern bei ihren Kämpfen zuschauen und mitfiebern können. Für die Kämpfer geht es um einiges, wollen sie sich doch für den «internationalen Kingscup» in Bangkok qualifizieren. Für den Event hat sich das Grand Casino Baden mit dem «Kampfsport-Visionär» A. (Name der Redaktion bekannt) zusammengetan.

Über dessen Prestige Agency mit Sitz in Malta wird der Anlass aufgezogen und beworben. Zu kämpfen haben wird A. bald auch in Deutschland – und zwar mit der Justiz. Das zeigen Recherchen der az Aargauer Zeitung. Das Landesgericht Koblenz bestätigt, dass A. und zwei seiner ehemaligen Geschäftspartner Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.

Casino: Vorwürfe unbekannt

Beim Grand Casino Baden weiss man nichts von den Beschuldigungen gegen A. «Wir arbeiten zum ersten Mal diesem Partner zusammen», sagt Casino-CEO Detlef Brose. Man habe sich in Basel erkundigt, wo A. bisher drei Box-Meetings reibungslos über die Bühne gebracht habe.

Laut Anklage wird A. und seinen früheren Partnern angelastet, als Verantwortliche des Erotik-Unternehmens Cupido Entertainment in Deutschland Steuern von rund 1,3 Mio. Euro hinterzogen zu haben. Auf einer der Websites, die Cupido betrieb, sollten Privatpersonen selbst gemachte Pornobilder ins Internet stellen. A. war während längerer Zeit Geschäftsführer dieser Firma mit Sitz in Frauenfeld, Thurgau. Die Koblenzer Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Cupido von Deutschland aus geleitet wurde. Zudem seien rund 90 Prozent der Kunden in Deutschland ansässig gewesen. Die daher auch in Deutschland fällige Umsatzsteuer hätten die Angeklagten 2004 bis 2007 nicht erklärt und nicht bezahlt.

Der Anwalt von A. liess auf eine az-Anfrage hin verlauten, sein Mandant sei nicht bereit, «irgendwelche Auskünfte zu geben».

© az Aargauer Zeitung 2011, 01.09.2011

Leave a Reply