Er wollte an Kuoni verkaufen, doch jetzt sitzt er im Knast

Er war erfolgreich, wohl zu erfolgreich. Der gebürtige Chinese Matthew Ng wollte sein Reisebüro an Kuoni verkaufen. Doch Rivalen mit guten Verbindungen zur chinesischen Polizei hatten was dagegen. Jetzt sitzt er im Gefängnis und niemand weiss warum. von Christian Bütikofer

Wer in China geschäften will, der lebt mitunter gefährlich. Das neueste Beispiel dafür ist die Geschichte des Australiers und gebürtigen Chinesen Matthew Ng.

Ng emigrierte nach Australien, studierte dort, baute sein Netzwerk auf und sammelte erste Erfahrungen als Unternehmer. Dann kehrte er nach China zurück, in seine Geburtsstadt Guangdong.

Bereits nach kurzer Zeit war er einer der erfolgreichsten australischen Geschäftsleute in China: Seine Et-China-Gruppe positionierte sich unter anderem als Top-Adresse im Reisegeschäft.

Matthew Ng wollte die Reisesparte verkaufen und fand Anfang Juni in Kuoni einen Partner: Die Schweizer waren bereits vorher ein Investor Ngs, schreibt der «Sydney Morning Herald».

Völlig unerwartet meldete sich einen Monat später ein chinesischer Aktionär bei Kuoni und behauptete, Ng habe die erfolgreichste Gesellschaft der Et-China-Gruppe, die «Guangzhou Lingnan International Enterprise», illegal erworben.

Kuoni machten bald darauf einen Rückzieher.

Für Matthew Ng kams noch dicker: Seit Mitte November sitzt er im Gefängnis. Die Anschuldigung: Er habe Firmenvermögen veruntreut, schreibt die australische Presse. Auch weitere Personen von Ngs-Gruppe wurden verhaftet oder verhört. Mitarbeiter wurden offenbar auch gewarnt, weiterhin zur Arbeit zu erscheinen.

Jerome Cohen, ein Experte im chinesischen Recht, überrascht diesen Vorfall nicht. Gegenüber dem «Sydney Morning Herald» meinte er: «Das ist eine alte Geschichte in China. Eine lokal eng mit den Behörden vernetzte Gruppe, die mit einer anderen Partei in einen Streit verwickelt ist, nutzt ihren politischen Einfluss um ihre Position zu stärken.»

Das Opfer des Ränkespiels soll nun «Vernunft» zeigen und auf Ansprüche verzichten oder auf «Wünsche» der Gegenpartei eingehen. Dabei komme es auch oft vor, dass geringfügige Vergehen, die für Investoren im Geschäftsleben Chinas unvermeidlich seien, dann zu Verurteilungen führten, meinte Cohen.

© az Aargauer Zeitung, 30.11.2010

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