Vor einigen Monaten stand ein Geschäftsmann in Obwalden vor Gericht. Er wurde Schweizweit als «Sockenspammer» bekannt, da er während Jahren Spam für Schwarze Socken und andere Produkte verschickte.
D. wurde von diversen Anschuldigungen freigesprochen (Betrug, Pornografie, Widerhandlung gegen das Waffengesetz). Allerdings setzte es wegen Nötigung eine Verurteilung ab. Das Verdikt: Eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt auf zwei Jahre. D. focht das Urteil an, nach dem Kantonsgericht (in Zürich wäre das das Bezirksgericht) darf sich nun das Obergericht mit dem Fall befassen.
Bemerkenswert sind da einige Dinge.
Gegen eine seiner Firmen liegen 16 Betreibungen im Wert von 126’000 Franken vor. Während seiner aktiven Spammer-Zeit gab er 2003 ein steuerbares Einkommen von schlappen 8700 Franken an, 2007 wurde ein Einkommen von 32’000 Franken deklariert, das Vermögen belief sich auf 179’000 Franken.
Die erstinstanzliche Verurteilung wegen Nötigung kassierte er, weil er ein Mitglied der Elektrogeräte-Dynastie Braun schriftlich mit allerlei nötigenden Phrasen eindeckte und ihm nahelegte, er hinterziehe Steuern. Als «politischen Newsletter» (also durch seine Spam-Infrastruktur) hätte D. das Pamphlet gerne verschickt.
Diese Idee mit dem «Newsletter» erinnert stark an eine Aktion, die eine Firma aus Ds. Umfeld gegen den Ktipp-Chefredaktor Ernst Meierhofer startete: Mit Spam versuchte man Meierhofer fertig zu machen.
Bei einer der Hausdurchsuchungen bei D. fand die Polizei eine ungarische Kalashnikov-Maschinenpistole (eine AMD-65) mit Schalldämpfer, sieben Magazinen, davon zwei geladen – an der Waffe fand die Polizei «Schmauchspuren».
Abklärungen ergaben, dass D. sich in keinem seiner Wohnsitzkantone je um die nötige Sonderbewilligung für diese Serienfeuerwaffe bemühte.