Einige Zürcher Gerichte mauerten und mauerten – doch es nützte nichts. Der«Beobacher» und die «Weltwoche» erhalten Einsicht in die Einstellungsverfügung im Fall Nef.
Der ehemalige Schweizer Armeechef Roland Nef stürzte über eine unappetitliche Geschichte, die die Sonntagszeitung publik machte und in vielen Medien hohe Wellen schlug. Nefs Ende als Armeechef besiegelte auch die Zukunft von Bundesrat Samuel Schmid – er trat kurz darauf zurück.
Während den Enthüllungen drängte sich auch der Verdacht auf, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft Nef begünstigt hatte, als sie ein Strafverfahren gegen ihn einstellte.
Justizposse beendet
Genau das wollten «Beobachter» und «Weltwoche» aufklären, sie verlangten darum Akteneinsicht in die Einstellungsverfügung. Der zuständige Staatsanwalt hiess das Gesuch gut, die Oberstaatsanwaltschaft untersagte danach aber die Einsicht auf Intervention Nefs hin.
Danach gelangten die beiden Medien an das Verwaltungsgericht. Dieses erklärte sich für unzuständig und schob den Fall ans Obergericht ab. Und man ahnt es schon: Auch das Obergericht wollte die Beschwerden nicht behandeln.
Erst nach einem Machtwort des Bundesgerichts, ging es weiter: Das Verwaltungsgericht musste die Sache behandeln. Das hat es nun getan und im Sinne der Medien entschieden, schreibt Beobachter-Redaktor Dominique Strebel. Er erklärt, warum:
„An der Klärung der Vorwürfe besteht ein gewichtiges Interesse – zumal die Vorwürfe zumindest nicht abwegig erscheinen“, halten die Richter fest. Die privaten Interessen Nefs an Geheimhaltung würden hingegen nicht schwer wiegen.