Beobacher-Redaktor Dominique Strebel berichtet über den «König von Rorschach» Thomas Müller. Der CVP-Nationalrat betreute einen Nachlass so schlecht, dass er beim Steueramt 31’000 Franken Nachsteuern leisten musste.
Als er den Nachlass berechnete (ca. 360’000 Franken), setzte der gelernte Rechtsanwalt für seine Arbeit als Willensvollstrecker ein Honorar von schlappen 25’000 Franken ein.