Ermatingen, Triboltingen, Tägerwilen, Kreuzlingen – solche Thurgauer Dörfer mit Grenzanschluss zu Deutschland sind beliebt.
Besonders bei deutschen Geschäftsmännern, die in ihrem Land dubiose Geschäfte tätigen, sich der dortigen Rechtssprechung aber durch Schweizer Wohnsitz entziehen wollen.
Räuberische Erpressung und Körperverletzung
Diese Strategie ist jetzt bei einem nicht ganz aufgegangen – er spezialisiert sich auf «Russisch Inkasso». So meldet die Schweizerische Depeschenagentur (SDA):
2008 verwehrte das Thurgauer Migrationsamt dem Deutschen eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung für Selbständige. Zuvor hatte das Amt Abklärungen getätigt und herausgefunden, dass der Mann mehrfach vorbestraft ist, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung im Rahmen einer Geldeinforderung.
Im Internet preist der Deutsche seine Inkassodienstleistungen mit den Worten an, Forderungen «auf russische Art mit einem Team aus Moskau» einzutreiben. Bei zahlungsunwilligen Schuldnern könne er so «einen unbezähmbaren Ruckzahlungswunsch wecken».
Der Deutsche apellierte gegen den negativen Bescheid aus dem Thurgau und ging bis nach Lausanne vors Bundesgericht.
Schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Die Meldung ging so ziemlich bei jedem Verlag ein. So berichtete etwa die NZZ, dass das Bundesgericht die Beschwerde des «Russisch Inkasso»-Experten auch deshalb abwies, weil seine bisherigen strafrechtlichen Verurteilungen eine schwere und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz darstellt.
Da er weder privat noch geschäftlich in der Schweiz verwurzelt sei, dürfte ihm eine Rückkehr nach Deutschland nicht schwerfallen, meinte das Bundesgericht.
Verschiedene Domains registriert
Sucht man in Google nach dem «unbezähmbaren Rückzahlungswunsch» aus dem Thurgau, dann gibts nur eine Adresse: die ZAK Inkasso Group Corp. Europa. Auf einen Thomas Schmidt sind zahlreiche Webseiten wie etwa 1a-inkasso.com oder geld-eintreiber.de registriert.
Die ZAK Inkasso Group Corp. logiert in Kreuzlingen gleich an der deutschen Grenze:
Das Bundesgerichts-Urteil hat die Nummer 2C-596/2009 und wurde am 23.04.2010 gefällt.
ZAK inkasso und Moskau inkasso sind harmlose schwule.