Deutsche Beamte dürfen in der Schweiz Dokumente von mutmasslichen Steuerbetrügern einsehen, bevor die Schweiz offiziell Rechtshilfe gewährt. Dies entschied das Bundesstrafgericht. Es musste einen Fall beurteilen, als die Hamburger Staatsanwaltschaft bei den Kollegen in St. Gallen anklopfte. So schreibt die Schweizerische Depeschenagentur (SDA):
Konkret führt die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen mehrere Personen wegen bandenmässiger Steuerhinterziehung. 2009 ersuchte sie die Schweiz um Rechtshilfemassnahmen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft führte anschliessend bei den verdächtigten deutschen Steuerbetrügern Hausdurchsuchungen durch. Dabei wurden zahlreiche Daten und Unterlagen sichergestellt.
Die Hamburger Behörden baten darum, dass ihre Steuerfahnder die Dokumente anschauen dürfen. Die St. Galler willigten ein. Das Bundesstrafgericht hat aber entschieden, dass Deutschland die Erkenntnisse aus der Sichtung des Materials erst dann für Ermittlungen oder als Beweis verwenden darf, wenn die Schweiz definitiv Rechtshilfe gewährt.