Die «Neue Luzerner Zeitung» berichtete diesen Februar von einem kuriosen Gerichtsverfahren in Obwalden. A. und B. wurden verschiedener Delikte beschuldigt – sie spammten jahrelang die Schweiz mit Müll-E-Mails zu. So bot A. in den Mails nicht nur Socken an, sonderen auch Porno-DVDs. Und die hatten es so richtig in sich: Teilweise enthielten sie Piss-Szenen, was in der Schweiz verboten ist.
Kalaschnikow in der Villa
Der anwesende Reporter berichtete:
Weiter wurde A. angeklagt wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Grund: Anlässlich der Hausdurchsuchung in der Villa am Sarnersee wurde eine Maschinenpistole (Kalaschnikow) sichergestellt. Der bedeutendste Anklagepunkt lautete jedoch auf Nötigung gegen den Vermieter der Villa am See.
Zwischen Mieter und Vermieter gab es offensichtlich Zoff. Der Vermieter des Hauses stammt aus einer bekannten Unternehmerfamilie. Da dachte sich A. wohl: Der kann sich keine Auseinandersetzungen leisten – und schrieb ihm folgende Drohung:
«Nachdem sämtliche Bemühungen, die Angelegenheit gütlich zu bereinigen, gescheitert sind, ist der Einsatz unserer beruflichen Ressourcen und Kontakte durchaus eine Überlegung wert. Die bevorstehende Sitzung des Bundesgerichtes über das neue Steuergesetz in Obwalden bietet einen interessanten Ansatzpunkt, Sie als Profiteur dieses umstrittenen Steuersystems vorzustellen und auch die näheren Umstände Ihres Zuzuges und Ihr Umfeld näher aufzuzeigen.»
Das liess sich der Vermieter nicht gefallen und erstattete Anzeige wegen Nötigung.
Erst schweigen, dann «kiloweise Papier» produzieren
An der Verhandlung verteidigten sich A. und B. selbst und deckten das Gericht mit einem dicken Dossier ein. Der anwesende Reporter berichtete mir, die beiden hätten «kiloweise Papier» produziert.
Das war ziemlich erstaunlich, denn während der ganzen Vorlaufzeit verweigerte das Paar jegliche Aussagen.
Für A. und B. ging der Fall glimpflich aus. Sie wurden von diversen Anschuldigungen freigesprochen (Betrug, Pornografie, Widerhandlung gegen das Waffengesetz).
Urteil angefochten
Allerdings setzte es wegen Nötigung eine Verurteilung ab. Das milde Verdikt: Eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt auf zwei Jahre. An die Gerichtskosten von rund 9200 Franken muss A. 10 Prozent zahlen, 90 Prozent gehen zu Lasten des Staates.
Weiter heisst es in der «Luzerner Zeitung»:
In seiner Begründung kommt das Gericht zum Schluss, dass die Taten nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden können und es schliesslich auch eine Opferverantwortung gebe.
Da ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. A. focht das Urteil an. Nach dem Kantonsgericht (in Zürich wäre das das Bezirksgericht) darf sich nun das Obergericht mit dem Fall befassen.